ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN ONLINE-VERKAUF (B2C)
Artikel 1: Definitionen
- PetSuperXL mit Sitz in Asten, IHK-Nummer 71895787, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
- Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
- Parteien sind Verkäufer und Käufer gemeinsam.
- Mit dem Vertrag ist der Kaufvertrag zwischen den Parteien gemeint.
Artikel 2: Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.
- Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur zulässig, wenn dies ausdrücklich und schriftlich von den Parteien vereinbart wurde.
Artikel 3: Zahlung
- Der volle Kaufpreis ist immer sofort im Geschäft zu entrichten. Bei Reservierungen wird in einigen Fällen eine Anzahlung erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis der Reservierung und der Vorauszahlung.
- Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, gerät er in Verzug. Bleibt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.
- Bleibt der Käufer in Verzug, wird der Verkäufer mit der Eintreibung fortfahren. Die Kosten im Zusammenhang mit dieser Eintreibung gehen zu Lasten des Käufers. Diese Inkassokosten werden gemäß dem Beschluss über die Vergütung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.
- Im Falle von Liquidation, Insolvenz, Pfändung oder Zahlungseinstellung des Käufers sind die Forderungen des Verkäufers an den Käufer sofort fällig.
- Verweigert der Käufer seine Mitwirkung bei der Ausführung des Auftrags durch den Verkäufer, ist er dennoch verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Preis zu zahlen.
Artikel 4: Angebote, Offerten und Preise
- Angebote sind freibleibend, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist genannt. Wird das Angebot nicht innerhalb der gesetzten Frist angenommen, erlischt das Angebot.
- Lieferzeiten in Angeboten sind indikativ und berechtigen den Käufer bei deren Überschreitung nicht zur Auflösung oder Schadensersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Angebote und Offerten gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
- Der in Angeboten, Offerten und Rechnungen genannte Preis setzt sich aus dem Kaufpreis inklusive der geschuldeten Mehrwertsteuer und eventuellen anderen staatlichen Abgaben zusammen.
Artikel 5: Widerrufsrecht
- Der Käufer hat das Recht, den Vertrag nach Erhalt der Bestellung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen aufzulösen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die (gesamte) Bestellung vom Verbraucher erhalten wurde.
- Nach dieser Mitteilung hat der Käufer weitere 14 Tage Zeit, das Produkt tatsächlich zurückzusenden.
- Es besteht kein Widerrufsrecht, wenn die Produkte nach seinen Spezifikationen maßgefertigt wurden oder nur kurz haltbar sind.
- Der Käufer kann ein Widerrufsformular des Verkäufers verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dieses dem Käufer unverzüglich nach dessen Anfrage zur Verfügung zu stellen.
- Während der Bedenkzeit wird der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umgehen. Er wird das Produkt nur in dem Maße auspacken oder benutzen, wie dies zur Beurteilung, ob er das Produkt behalten möchte, erforderlich ist. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, wird er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit allem gelieferten Zubehör und – falls vernünftigerweise möglich – in der Originalversandverpackung an den Verkäufer zurücksenden, gemäß den vom Unternehmer bereitgestellten vernünftigen und klaren Anweisungen.
Artikel 6: Vertragsänderung
- Sollte sich während der Ausführung des Vertrages herausstellen, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags notwendig ist, die zu erbringenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, passen die Parteien den Vertrag rechtzeitig und im gegenseitigen Einvernehmen entsprechend an.
- Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann sich der Zeitpunkt der Fertigstellung der Ausführung dadurch beeinflussen. Der Verkäufer informiert den Käufer darüber so schnell wie möglich.
- Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Konsequenzen hat, informiert der Verkäufer den Käufer hierüber vorab schriftlich.
- Wenn die Parteien einen Festpreis vereinbart haben, gibt der Verkäufer dabei an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrages eine Überschreitung dieses Preises zur Folge hat.
- Abweichend von der Bestimmung in Absatz drei dieses Artikels kann der Verkäufer keine Mehrkosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzuschreiben sind.
Artikel 7: Lieferung und Risikoübergang
- Sobald der Käufer die gekaufte Ware in Empfang genommen hat, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.
Artikel 8: Untersuchung, Reklamationen
- Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der (Ab-)Lieferung, jedoch in jedem Fall so bald wie möglich, zu untersuchen (oder untersuchen zu lassen). Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Ware dem entsprechen, was die Parteien vereinbart haben, oder zumindest ob Qualität und Quantität den im normalen (Handels-)Verkehr geltenden Anforderungen entsprechen.
- Reklamationen bezüglich Beschädigungen, Mängeln oder Verlusten gelieferter Waren müssen vom Käufer innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag der Lieferung der Waren schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden.
- Bei berechtigter Beanstandung innerhalb der gesetzten Frist hat der Verkäufer das Recht, entweder nachzubessern, neu zu liefern oder von der Lieferung abzusehen und dem Käufer eine Gutschrift für den entsprechenden Teil des Kaufpreises zu senden.
- Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Anzahl, Maß oder Ausführung können dem Verkäufer nicht entgegengehalten werden.
- Beanstandungen bezüglich eines bestimmten Produkts haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Teile, die zu demselben Vertrag gehören.
- Nach der Verarbeitung der Waren beim Käufer werden keine Reklamationen mehr akzeptiert.
Artikel 9: Muster und Modelle
- Wurde dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt, so wird davon ausgegangen, dass dies nur als Angabe erfolgte, ohne dass die zu liefernde Sache damit übereinstimmen muss. Dies ist anders, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass die zu liefernde Sache damit übereinstimmen wird.
- Bei Verträgen über eine unbewegliche Sache wird die Angabe der Fläche oder anderer Abmessungen und Bezeichnungen ebenfalls nur als Angabe vermutet, ohne dass die zu liefernde Sache damit übereinstimmen muss.
Artikel 10: Lieferung
- Die Lieferung erfolgt "ab Werk/Laden/Lager". Dies bedeutet, dass alle Kosten zu Lasten des Käufers gehen.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem der Verkäufer sie ihm liefert oder liefern lässt, oder zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Waren ihm gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden.
- Weigert der Käufer die Abnahme oder ist er nachlässig bei der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung notwendig sind, ist der Verkäufer berechtigt, die Sache auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.
- Werden die Waren geliefert, ist der Verkäufer berechtigt, eventuelle Lieferkosten in Rechnung zu stellen.
- Benötigt der Verkäufer Daten des Käufers für die Ausführung des Vertrags, beginnt die Lieferzeit, nachdem der Käufer diese Daten dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat.
- Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist indikativ. Dies ist niemals eine feste Frist. Bei Überschreitung der Frist muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
- Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben dies schriftlich anders vereinbart oder eine Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Der Verkäufer ist bei Teillieferungen berechtigt, diese Teile gesondert in Rechnung zu stellen.
Artikel 11: Höhere Gewalt
- Kann der Verkäufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommen, so haftet er nicht für dem Käufer entstandenen Schaden.
- Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien in jedem Fall jede Umstand, mit dem der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht rechnen konnte und infolgedessen die normale Ausführung des Vertrages vom Käufer vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, wie z.B. Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Aufruhr, Sabotage, Terrorismus, Energieausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Brand, Betriebsbesetzung, Streiks, Aussperrungen, geänderte behördliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Störungen im Betrieb des Verkäufers.
- Ferner verstehen die Parteien unter höherer Gewalt den Umstand, dass Zulieferer, von denen der Verkäufer für die Ausführung des Vertrages abhängig ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommen, es sei denn, dies ist dem Verkäufer zuzuschreiben.
- Tritt eine wie vorstehend beschriebene Situation ein, infolge derer der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, so werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Hat die im vorherigen Satz genannte Situation 30 Kalendertage gedauert, haben die Parteien das Recht, den Vertrag schriftlich ganz oder teilweise aufzulösen.
- Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung kann nur per Einschreiben erfolgen.
Artikel 12: Übertragung von Rechten
- Rechte einer Partei aus diesem Vertrag können ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als eine dinglich wirkende Klausel im Sinne von Artikel 3:83, Absatz zwei, Bürgerliches Gesetzbuch.
Artikel 13: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
- Die beim Verkäufer vorhandenen und gelieferten Waren und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Waren zurücknehmen.
- Werden die vereinbarten Vorauszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, hat der Verkäufer das Recht, die Arbeiten auszusetzen, bis der vereinbarte Teil dennoch bezahlt wurde. Es liegt dann ein Gläubigerverzug vor. Eine verspätete Lieferung kann dem Verkäufer in diesem Fall nicht entgegengehalten werden.
- Der Verkäufer ist nicht befugt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten.
- Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer gelieferten Waren gegen Brand-, Explosions- und Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police auf erste Anforderung zur Einsichtnahme vorzulegen.
- Wenn Waren noch nicht geliefert wurden, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis nicht vertragsgemäß bezahlt wurde, hat der Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht. Die Sache wird dann nicht geliefert, bis der Käufer vollständig und vertragsgemäß bezahlt hat.
- Im Falle von Liquidation, Insolvenz oder Zahlungseinstellung des Käufers sind die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig.
Artikel 14: Haftung
- Jede Haftung für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit der Ausführung eines Vertrages entstehen, ist stets auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Fall durch die abgeschlossene Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um den Betrag des Selbstbehalts gemäß der entsprechenden Police.
- Ausgeschlossen ist die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen sind.
Artikel 15: Reklamationspflicht
- Der Käufer ist verpflichtet, Beschwerden über die ausgeführten Arbeiten unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen. Die Beschwerde enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, damit der Verkäufer angemessen darauf reagieren kann.
- Ist eine Beschwerde begründet, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware nachzubessern und gegebenenfalls zu ersetzen.
Artikel 16: Garantien
- Wenn im Vertrag Garantien enthalten sind, gilt Folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass die verkaufte Ware dem Vertrag entspricht, dass sie mängelfrei funktioniert und dass sie für den Gebrauch geeignet ist, den der Käufer beabsichtigt. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach Erhalt der verkauften Ware durch den Käufer.
- Die genannte Garantie soll eine solche Risikoverteilung zwischen Verkäufer und Käufer herstellen, dass die Folgen einer Garantieverletzung stets vollständig zu Lasten und auf Risiko des Verkäufers gehen und dass der Verkäufer sich im Falle einer Garantieverletzung niemals auf Artikel 6:75 des Bürgerlichen Gesetzbuches berufen kann. Die Bestimmung im vorherigen Satz gilt auch, wenn die Verletzung dem Käufer bekannt war oder durch Untersuchung bekannt hätte sein können.
- Die genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäßen oder ungeeigneten Gebrauch entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Genehmigung Änderungen vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen, oder die gekaufte Ware für Zwecke verwendet haben, für die sie nicht bestimmt ist.
- Wenn die vom Verkäufer gewährte Garantie sich auf eine von einem Dritten hergestellte Sache bezieht, ist die Garantie auf die vom Hersteller gewährte Garantie beschränkt.
Artikel 17: Anwendbares Recht
- Auf diesen Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar. Der niederländische Richter ist zuständig.
- Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Wenn in einem Gerichtsverfahren eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unangemessen belastend angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt in Kraft.
Artikel 18: Gerichtsstandsvereinbarung
Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht des Bezirksgerichts Utrecht vorgelegt.